Wie läuft eine Kapitalerhöhung ab?

Wenn eine Aktiengesellschaft frisches Kapital benötigt, um beispielsweise eine Expansion zu finanzieren oder Schulden abzubauen, führt sie oft Kapitalerhöhungen durch. Wie läuft eine Kapitalerhöhung ab? Das erfährst Du in diesem Blog-Beitrag.

Eine Kapitalerhöhung ist eine Finanzierungsmöglichkeit bei der sich eine Aktiengesellschaft aus Eigenkapital finanziert. Bei einer Kapitalerhöhung wird zu diesem Zweck das Grundkapital erhöht.

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Es gibt zwei Arten einer Kapitalerhöhung. Es gibt die effektive Kapitalerhöhung und die nominelle Kapitalerhöhung. Bei der effektiven Kapitalerhöhung werden sogenannte junge Aktien zu einem festgelegten Bezugskurs ausgegeben. Bei der nominellen Kapitalerhöhung werden Gewinnrücklagen oder die Kapitalrücklage in Grundkapital umgewandelt. In diesem Fall fließt der Aktiengesellschaft also kein frisches Kapital zu. Aktionäre erhalten in diesem Fall sogenannte Freiaktien, die Anteile am neu geschaffenen Grundkapital darstellen.

Bei effektiven Kapitalerhöhungen gibt es wiederum drei Arten. Es gibt die ordentliche Kapitalerhöhung, die bedingte Kapitalerhöhung und genehmigtes Kapital.

Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung werden sogenannte junge Aktien ausgegeben, die gekauft werden können. Der Erlös aus dem Verkauf dieser Aktien fließt zu einem gewissen Teil in die Erhöhung des Grundkapitals ein. Sollte ein Agio vorliegen, muss der Erlös aus jenem Aufschlag in die Kapitalrücklage überführt werden. Der Verkauf einer jungen Aktie unter Nennwert ist nicht erlaubt, über Nennwert (Agio) schon.

Wenn nicht anders in der Satzung der Aktiengesellschaft festgelegt muss einer ordentlichen Kapitalerhöhung mit dreiviertel Mehrheit auf der Hauptversammlung zugestimmt werden. In der Regel erhalten die sogenannten Altaktionäre außerdem Bezugsrechte. Ein Bezugsrecht gibt dem Eigentümer das Recht auf den Kauf einer jungen Aktie. Allerdings kann dieses Bezugsrecht durch dreiviertel Mehrheit auf der Hauptversammlung ausgestzt werden.

Bei der bedingten Kapitalerhöhung werden junge Aktien ausgegeben, die beispielsweise Eigentümern von Wandelanleihen bei der Ausübung ihres Rechts auf Aktien zustehen. Eigentümer alter Aktien erhalten in diesem Fall keine Bezugsrechte.

Eine Kapitalerhöhung durch genehmigtes Kapital läuft ähnlich wie eine ordentliche Kapitalerhöhung ab, erfordert allerdings nur die Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand muss zur Durchführung einer solchen Kapitalerhöhung allerdings entweder durch die Satzung der Aktiengesellschaft oder durch einen Beschluss der Hauptversammlung berechtigt sein.

Hast Du schon einmal eine Kapitalerhöhung miterlebt? Lass es mich in den Kommentaren wissen!

Wie läuft eine Kapitalerhöhung ab? Hast Du noch offen gebliebene Fragen zu diesem Thema? Wenn ja, dann schreibe mir doch einfach eine E-Mail. Meine E-Mail Adresse findest Du unter Kontakt.

Dein Börsencoach Lars.

Ein Kommentar

  1. Ich hatte ein Problem bei der KE von RollsRoyce mit meinem Broker.
    3.100 Euros sollen jetzt weg sein weil ich in einem Optionsfenster zusätzlich Rechte gekauft habe. Diese Anrechte sagt mein Broker verfallen und werden nicht zurückerstattet
    anbei unten nochmals die Schilderung des Sachverhaltes:

    Nicht bezahlte Bezugs oder Anrechte verfallen logischerweise. Das ist mir klar.

    Das bereits bezahlte Bezugsrechte wertlos verfallen ist aber nicht klar. Diese sollten auch in Aktien umgewandelt werden oder der Betrag zurückerstattet werden.

    Das die KE in einem Optionsfenster abgelaufen ist bei dem Zugangsberechtigungen erforderlich sind steht in Ihren Unterlagen auch nicht.

    Jemand der keine Optionshandel Freigabe hat darf also nicht an der KE teilnehmen?

    Ich weiß nicht….

    Sachverhalt:
    Kurz nach Bekanntgabe der KE von RR erschien ein Optionsfenster in meinem Portfolio. Warum Optionsfenster? Es ist doch keine Option?
    Das Fenster enthielt die genaue Anzahl der Bezugsrechte die mir zugestanden sind als Altaktionär von RR. Ich musste daher davon aus das dies der Erwerb meiner Altaktionärsrechte ist. Auch die ISIN war die korrekte.
    Allerdings stellte ich danach in einem Forum fest das der Ausgabebetrag der Altaktionärsaktien nicht überein stimmt. Es waren bei mir 55.-cents antatt 35.-cent (32pence)
    Mehrere Anfrage bei der Hotline brachten keine Aufklärung.
    Es wurde mir im Kundenservice den ich mehrfach gemailt und auch angerufen noch gesagt es wird mir noch eine Mail gesandt und mitgeteilt warum das so ist und wie die KE abläuft.
    2 Tage Später: Die Mail kommt mit Hinweis auf den Kauf durch eine andere ISIN zu 32 pence…. Sehr Verwirrend das ganze.
    Die Anzahl der Rechte hatte sich im Optionsfenster jezt auch verdoppelt.
    Andre Teilnehmer der KE in Foren haben diese neue ISIN nie erhalten. Ihre KE lief nur über die ISIN die im Optionfenster steht.
    Hier hätte spätestens schon ein genauer Hinweis statt finden müssen der Klarheit schafft wie eine KE bei DEGIRO abläuft.
    Ich habe daraufhin um das zu klären zahlreiche Mails gesandt an den Kundenservice. Auch mich beschwert bei der Abteilung Kapitalerhöhung warum die neuen Rechte zusammen da drin stehen mit den Alten die ich ja schon für 55.- cent bezahlt habe. Ich habe gefragt ob ich jetzt dafür nochmal bezahlen muss aber keine klare Antwort erhalten.
    Man hat mir nur mitgeteilt das ich auch neue Anrechte gekauft habe. Mehr und genauer ist man auf die Umstände die sehr verwirrend sind nicht eingegangen.
    Andere Teilnehmer der KE anderer Broker mit denen ich Kontakt aufgenommen in Internetforen haben den Verlauf meiner KE auch nicht verstanden,
    Ich habe trotzdem über die neue ISIN dann 6000 Stück gekauft.
    Warum ich damit die Altaktionärsanrechte erworben habe und nicht die neuen Anrechte die ich bereits bezahlt habe wird mir auch nicht klar.
    Ebenso hätte ich doch die bereits bezahlten Anrechte damit erwerben können. Dann hätte ich doch auch keinen Verlust. Beides befand sich im gleichen Optionsfenster.
    Verstehe sowieso auch nicht das alle Operationen in einem und den gleichen Optionsfenster stattfinden. Es ist doch keine Option sondern nur eine einfache KE.
    Ohne die vorgeschriebene Optionsgenehmigung hätte ich die KE gar nicht durchführen können. Das darf doch auch unter keinen Umständen so sein.
    Ich bin in der ganzen Zeit der KE fast Sturm gelaufen beim Kundenservice um den Sachverhalt zu klären. Eine klare Erklärung habe ich nie bekommen.
    Nur den Hinweis das ich das hätte wissen müssen und meine Anrechte für die ich 55.- cent bezahlt habe jetzt verfallen und zwar wertlos.
    Die ausführliche Erläuterung vom Freitag den 27.11. akzeptiere ich so nicht. Es war nicht mein Fehler sondern der Fehler liegt auf klar auf Ihrer Seite.
    So verwirrend kann und darf eine KE nicht ablaufen. Es kommt mir vor wie eine Täuschung die an Betrug grenzt.
    Andere Teilnehmer in Foren haben einfach nur Ihre Altaktionärsanrechte gekauft (oder auch nicht) über die angegebene ISIN und die dann auch eingebucht bekommen für 35.- cent.
    So einfach lief das bei anderen Brokern ab.

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